FAQ zum Wohnen bei der wbg Nürnberg

Die häufigsten Fragen zum Wohnen bei der wbg - hier beantwortet

Unser Angebot umfasst sowohl öffentlich geförderte als auch frei finanzierte Wohnungen. Informationen zu geförderten Wohnungen finden Sie hier. Wenn Sie sich für eine frei finanzierte Wohnung interessieren, können Sie sich unsere Wohnungsangebote online ansehen und sich über unser Online-Bewerberportal bewerben.

Neben der Grundmiete und den Betriebskosten, die an uns zu entrichten sind, fallen noch Heizkosten und Strom an. Je nach Ausstattung der Wohnung evtl. Kalt- und Warmwasserkosten sowie die Kosten für Gas.

Hinzu kommt noch die Zahlung der Kaution; diese ist vor Mietbeginn zu hinterlegen und beträgt 3 Nettokaltmieten.

Bei Einzug werden außerdem Namensschilder für das Klingeltableau und den Briefkasten bestellt. Diese Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.

Alle Service- und Dienstleistungen (hierzu zählen u.a.: Registrierung und Bewerbung im Portal www.myrealid.com, Besichtigungen und Vermietung aller Objekte und die Betreuung von Bestandsmieter:innen) sind absolut und ausnahmslos kostenfrei. Es werden keine Makler- oder Betreuungsgebühren erhoben. Ebenso sind unsere Mitarbeitenden angewiesen, keinerlei Geschenke oder Gefälligkeiten anzunehmen. Bereits der Versuch der Bestechung führt dazu, dass Sie von der Wohnungsvergabe ausgeschlossen werden.

Die Miete setzt sich aus Grundmiete und Betriebskosten zusammen. Heizkosten werden in der Regel separat durch den Energieversorger abgerechnet gezahlt. In Einzelfällen erfolgt diese Abrechnung auch über die wbg. Sprechen Sie mit Ihrem:Ihrer Kundenbetreuer:in, wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Heizkosten bereits in der Miete enthalten sind.

Mit den Betriebskostenvorauszahlungen werden Kosten gedeckt, die nach Betriebskostenverordnung umlegbar sind. Dies sind zum Beispiel Kosten für Hausreinigung, Müllentsorgung, Entwässerung, Hauswart, Grünflächenpflege usw. Weitere nützliche Infos zu den Betriebs- und Nebenkosten finden sie hier.

Bei dem Kabelanschluss handelt es sich um einen Generalvertrag mit der Firma PŸUR. Fast alle unserer knapp 18 000 Wohnungen sind mit Kabelanschluss ausgestattet. Dadurch war es möglich, einen besonders günstigen Tarif mit PŸUR zu verhandeln.

Die Gebühren für den Kabelanschluss sind in den Betriebskosten enthalten.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Kabelanschluss oder möchten Sie Telefon und Internet auch über die PŸUR beziehen? Dann rufen Sie bitte direkt bei der PŸUR an: Tel. 030 25 777 888.
Bei Empfangsstörungen oder Totalausfall wenden Sie sich bitte auch an die PŸUR: Tel. 030 25 777 777.

Die Reservierung ist für beide Seiten verbindlich.
Wenn wir Ihnen ein Mietobjekt reservieren, bieten wir dieses Mietobjekt anderen Interessent:innen nicht mehr an. Sollten Sie dann von der Zusage Abstand nehmen, so entsteht uns in der Regel ein Mietausfallschaden. Aufgrund Ihrer Zusage haben wir das Mietobjekt nicht mehr weiter angeboten, so dass kurzfristig kein:e Mieter:in zur Verfügung steht. In diesem Fall ist von Ihnen eine Entschädigung von maximal drei Grundmieten zu zahlen.

Den Begriff des Offenbarungseids gibt es im deutschen Recht nicht mehr. Er wurde ersetzt durch die "Abgabe der eidesstattlichen Versicherung" und bedeutet, dass ein:e Schuldner:in keine pfändbare Habe mehr besitzt und daher seitens des:der Gerichtsvollzieher:in aufgefordert wurde, eine komplette Aufstellung seines Vermögens zu fertigen und deren Richtigkeit und Vollständigkeit an Eides Statt zu versichern. Hat ein:e Schuldner:in bereits einen "Offenbarungseid" abgegeben, ist eine weitere Zwangsvollstreckung in der Regel sinnlos. Macht der:die Schuldner:in in der eidesstattlichen Versicherung falsche Angaben, drohen Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe.

Wir bieten auch öffentlich geförderte Wohnungen für Personen an, die kein Einkommen haben und Sozialleistungen beziehen (z. B. Arbeitslosengeld II) oder nur ein geringes Einkommen haben. Oft haben auch Rentner:innen und Auszubildende Anspruch auf eine öffentlich geförderte Wohnung. Ob Sie Anspruch auf eine öffentlich geförderte Wohnung haben, erfahren Sie beim Sozialamt Nürnberg. Beantragen Sie dann bei der Wohnungsvermittlung der Stadt Nürnberg zunächst einen Wohnberechtigungsschein. Weitere Informationen finden Sie >>hier.

Sollten Sie einen Mangel in der Wohnung oder an unseren Wohngebäuden feststellen, wenden Sie sich bitte wegen allen Reparaturen an unseren Reparaturservice unter
Tel.: 800 44 66

Montag - Donnerstag.: 07.30 Uhr - 16.15 Uhr
Freitag:   07.30 Uhr - 13.15 Uhr

Für alle Mieter:innen haben wir außerhalb der Öffnungszeiten für dringende Notfälle eine Notdienstnummer eingerichtet: 800 44 44.

Ist es kein Notfall, können Sie auch das Schadensformular nutzen.