Kin
der
Kinderspiel
gehört
zu
den
normalen
Lebe
nsumstände
n
und
ist
grundsät
zlich
zu
to
lerieren.
Kinde
r
müssen
s
pielen,
und
deshalb
erlaube
n
wir
das
Balls
piele
n
mi
t
We
ichbällen.
Es
dürfen,
Hof-,
Wiesen-
und
andere
Fre
iflächen zum
Spielen
genutzt
werden.
Sandk
äste
n
und
Spielplä
tze sind
für
Kinder
da.
Sie
sollen
s
aube
r
gehalte
n
we
rde
n. Die
Mieter,
die
den
Spielplat
z
b
enut-
z
en,
sind
d
afür
ve
r
antwortlic
h,
dass
die
Spielbereiche
sauber
b
lei
ben
und Abfall
sowie
eigene
Spielgeräte
wegge
räumt
we
rde
n.
Eltern
sind
verantwortlic
h
für
ihr
e
Kinder
und
m
üssen
positiv
auf
sie
einwirken.
Hierzu
ge-
hört
die
Rücks
ichtnahme auf
andere
Menschen
un
d
da
s
Eigentum
Drit
ter.
Außena
nlagen
In
den
Außenanlagen
dürfen
keine
Gegenstände
ge-
lagert werden.
Das
Abstellen
von
Fahrzeugen
a
uf
de
m
Hof,
den Gehwegen
und
Grünflächen
ist
nicht
erl
aubt.
Das
Abstellen
von
Fahrrädern
ist
nur
an
de
n
vorge
-
sehe
nen
Stellplätzen
erlaubt.
Kraftfahrzeuge
dürfen
inne
rhalb
de
r Wohnanlagen
nic
ht
gewa
sc
hen
werden.
Ölwec
hse
l
und Reparat
uren
a
n
Fahr
zeugen
sind
nicht
gest
att
et
.
Fir
mentafeln,
Reklameschilder
und
ähnlic
he
Schilder,
ferner
Außen-
und
Dachantennen
sowie
Satel-
litenschüss
eln
dürfen
ohne
vorherige
Zustimmung
der
Vermiet
er
in
nic
ht angebracht
bzw.
aufgeste
llt
wer
den.
Hausordn
ung
Das Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus be-
darf gewisser Regeln. Diese werden in der Hausordnung
festgelegt und dienen dem Schutz des individuellen
Bereichs, der Abgrenzung der Interessen der Mieter
untereinander und gegenüber der Vermieterin sowie
der Regelung des Gebrauchs der gemeinschaftlich
genutzten Gebäudeteile und Anlagen. Sofern alle Betei-
ligten auf die Einhaltung der Hausordnung achten, wird
sie zum Bestehen einer gut funktionierenden Hausge-
meinschaft beitragen.
Abfall
in
den
dafür
vorgesehene
n
Müllbehältern
trenn
en
u
nd
sammeln
.
Sperriger
Abfall,
Kart
on
s
usw.
nur
zerkleinert
entsorgen.
Mehr
dazu
in
unsere
r
Müll-Broschür
e
Pflege
und
Sauberkeit
Dem
Mieter
obliegt
die
Sauberhalt
ung
der
Wo
hnung
un
d deren
sachgemäße
Pflege.
Hierzu
z
ählt
a
uch
die
regelmäßige
Reinigung
de
s
Balko
ns
(Entfernung
vo
n
Vogelkot, Pflanzenbewuchs,
Unrat
usw.).
Böden,
F
ens
ter
und
Tür
en dürfen
nur
mit
handelsüblichen
und
dafür
geeigneten Mitteln
gereinigt
werden,
Naturhölzer
sind
regelmäßig mit
einem
entsprechenden
Pflegemittel
zu
behande
ln. Näheres
können
Sie
der
Broschüre
„Pflege
I
hre
r
Wohnräume“
entnehmen.
Der
Filter
der
motorischen
Lüfter
in
Ihren
Nass-
und
Küchenräumen
(z.
B.
innenliegenden
Bädern)
ist
1-mal
jährlich
zu
reinigen.
Eine
Anle
itung
hierzu
finde
n
Sie
e
benfalls
in
der
Broschüre
„Pflege
Ihrer
Wohnräum
e“.
Zu
jeder
Jahreszeit
ist
ausreichend
zu
heizen
und
zu
lüf-
ten.
Genaueres
ist
der
Brosc
hüre
„Heizen
und
Lüften“
zu ent
nehmen.
Um
Wasserverunreinigungen,
z
.
B.
durch
Le
gionellen,
zu vermeiden,
ist
für
eine
ausreichende
Warm-
und
Kalt
wasserentnahme
an
allen
Wasser
hähnen
oder
Dus
chköpfen
sowie
ausreichende
Betätigung
der
T
oilette
ns
pülung
zu
sorgen.
So
llten
d
ie
Wohnungen
für
l
änge
re
Zei
t (mehr
als
3
Tage)
nicht
genutzt
werden,
sollten
bei
Rückkehr
alle
Wasserhähne
für
fünf
Minuten
geöffnet
we
r
de
n.
Toiletten
und
Abflussbecken
dienen
ebenso
weni
g
wie
Dach-
oder
Regenrinnen
der
Aufna
hme
von
Ha
us-
und
Küchenabfällen,
Schmutz,
sperrige
n
Gege
nstände
n
und
schwer
löslichen
oder
zähflüssigen
Substanzen.
Abfall
und
Unrat
dürfen
nur
in
den
dafür
vorgesehe
nen
Müllbehältern
getrennt
gesammelt
werden.
S
perri-
ge
r Abfall,
Kartons
usw.
dürfen
nur
zerkleinert
in
die
entspre
chenden
Müllbehälter
eingebracht
werden.
Bitte
achten Sie
darauf,
dass
kein
Abfall
oder
Unrat
im
Haus,
auf
den Zugangswegen
oder
dem
Standpla
tz
der
Müllbe
hälter verschüttet
und
abgelagert
wir
d
(siehe
Müllbr
os
chür
e).
Mehr
Informationen
zum
Them
a
„Pflege
Ihrer
Wohnrä
ume
“
finden
Sie
hi
er:
Mehr
Informationen
zum
Them
a
„Heiz
en
und
Lüften
“
finden
Sie
hi
er:
Waschküche
und
Troc
kenräum
e,
soweit
vo
rhanden,
s
tehen entsprechend
der
Einteilung
durch
die
Vermiete-
r
in
zur
Benutzung
zur
Verfügung.
Auf
Balkonen
darf
die
Wä
sc
he
nur bis
zur
Höhe
der
Balkonbrüstung
innerhalb
des
Balkons
ge
tr
oc
knet
werden.
Zum
Teppichklopfen
sind
ausschließlich
die
dafür
be-
s
timm
ten
Vorrichtungen
zu
benutzen.
Entstauben
und
Klopfen auf
Balkonen,
L
ogg
ien,
Laubengänge
n
und
aus
d
en
Fenstern
ist
nicht
zulässig.
Das
Fütt
er
n
von
Tauben
von
der
Wo
hnung
a
us
oder
inner-
halb
der
Wohnanlage
ist
untersagt
und
ste
llt
im
Stadtge-
bie
t Nürnberg
eine
Ordnungswidrigkeit
dar
.
Mehr
Informationen
zum
Them
a
„Müll“
finden
Sie
hi
er:
Das
Ballspielen
mi
t
Weich-
bällen
ist
erl
aubt.