Geför­derte Woh­nungen

Den Wohnberechtigungsschein für eine geförderte Wohnung können Sie bei der Wohnungsvermittlung der Stadt Nürnberg beantragen.

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Sie haben von der Wohnungsvermittlung der Stadt Nürnberg einen Wohnberechtigungsschein für den 3. Förderweg bzw. die Einkommensorientierte Förderung (EOF) Stufe 2 oder 3 erhalten? Dann suchen Sie in unserem Online-Bewerberportal selbst nach passenden Wohnungen. Achten Sie darauf, dass die Wohnungen mit 3. Förderweg oder EOF gekennzeichnet sind. Sie können sich kostenlos auf bis zu 5 Wohnungen bewerben.

Fragen und Antworten zu geförderten Wohnungen

Öffentlich geförderte Wohnungen sind Wohnungen, deren Bau mit öffentlichen Mitteln finanziert wird. Deshalb sind sie günstiger als normale (frei finanzierte) Wohnungen.

Öffentlich geförderte Wohnungen werden an Personen vergeben, die kein Einkommen haben und Sozialleistungen beziehen (z. B. Arbeitslosengeld II) oder nur ein geringes Einkommen haben. Oft haben auch Rentner:innen und Auszubildende Anspruch auf eine öffentlich geförderte Wohnung. Ob Sie Anspruch auf eine öffentlich geförderte Wohnung haben, erfahren Sie bei der Wohnungsvermittlung der Stadt Nürnberg.

Generell müssen bei der Berechnung verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Nutzen Sie dazu den Wohnberechtigungsschein-Rechner. Generell ist die Vermittlung einer geförderten Wohnung möglich, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Die Einkommensgrenzen finden Sie hier.

Weitere Informationen zu geförderten Wohnungen

Sie haben noch Fragen? Die Mitarbeiter:innen von der Wohnungsvermittlung der Stadt Nürnberg helfen Ihnen gerne weiter.

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