Mit der wbg 2000 Stiftung setzt die wbg Nürnberg GmbH ein Zeichen der Verbundenheit mit der Stadt Nürnberg und ihren Bürgerinnen und Bürgern. Gleichzeitig unterstreicht sie ihr dauerhaftes soziales Engagement als größtes Wohnungsunternehmen der Stadt. Das Wirken der Stiftung drückt auch den Dank des Unternehmens an seine Kundinnen und Kunden aus. Aus den Erträgen der wbg fließen jährlich zwischen 50.000 und 100.000 € in die Stiftung.
Ausbezahlte Fördermittel für das Jahr 2024
geförderte Projekte im Jahr 2024
Der Stiftungs-Zweck ist sehr vielfältig: Es werden Projekte und Anschaffungen aus diesen Bereichen gefördert:
Voraussetzung: Die Maßnahme muss einem gemeinnützigen Zweck dienen und darf der Stiftung keine Folgekosten verursachen. Nicht gefördert werden Einzelpersonen und Vorhaben mit parteipolitischem oder kommerziellem Interesse. Auch eine nachträgliche Finanzierung von Projekten, an denen die Stiftung nicht von Beginn an beteiligt war, ist ausgeschlossen.
Hier geht‘s zu den ausführlichen Richtlinien über die Vergabe von Zuwendungen.
In der Regel tagt der Stiftungsbeirat, der über die Vergabe entscheidet, drei Mal im Jahr (März, Juli, Dezember). Die nächste Beiratssitzung findet am 05.12.2025 statt. Anträge für die kommende Sitzung können bis spätestens 02.10.2025 bei Elisabeth Pfister abgegeben werden.
WICHTIG: Damit wir Ihren Antrag bearbeiten können, müssen folgende Unterlagen vollständig eingereicht werden:
das ausgefüllte Antragsformular, eine kurze Beschreibung des Vorhabens, ein detaillierter Kosten-, Finanzierungs- und Ausführungsplan sowie die vollständige Postanschrift mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
Die gemeinnützige Stiftung wurde am 10. Juli 2000 von der wbg gegründet. Anlass war der 950. Jahrestag der ersten urkundlichen Erwähnung der Stadt Nürnberg. Mit der Genehmigung der Regierung von Mittelfranken, die Regierungspräsident Karl Inhofer am 14. Juli 2000 an die damaligen Geschäftsführer Peter H. Richter und Ernst Voigt überreichte, wurde die wbg 2000 Stiftung rechtsfähig. Sie ist eine öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts.
Die Organe der Stiftung sind der Stiftungsbeirat und der Stiftungsvorstand. Für den Stiftungsbeirat kann die Stadt Nürnberg bis zu fünf Mitglieder vorschlagen. Zwei weitere Mitglieder werden von der Stifterin oder deren Rechtsnachfolger bestimmt.