Den Vorwurf der Mauschelei weist sowohl der Vorstand als auch der Beirat der wbg 2000 Stiftung energisch zurück.
In beiden Gremien werden die eingehenden Anträge sorgfältig und gründlich geprüft, diskutiert und dann entschieden. Schwerpunkte werden bei Projekten gesetzt, die sich im Wesentlichen mit Kindern und Jugendlichen sowie mit der Sozialarbeit allgemein beschäftigen. Obwohl die wbg 2000 Stiftung stadtweit tätig ist, werden die Projekte auch in Bezug auf die Nähe zu Wohnanlagen der WBG Nürnberg Gruppe geprüft, was jedoch keine Voraussetzung für eine Zuwendung darstellt.
Bei den angesprochenen Zuwendungen für den VfL Nürnberg e. V. handelt es sich um die Bezuschussung der Sanierung eines von der Stadt Nürnberg auf den Verein übertragenen Gebäudes. Durch die hohe Anzahl von Aussiedlern im Stadtteil Langwasser leistet der VfL gerade auf dem Gebiet der Integration einen erheblichen Beitrag. So hat er seine Jugendarbeit in den letzten Jahren - auch in Abstimmung mit der wbg - wesentlich ausgebaut. Die Leistungen der wbg 2000 Stiftung für das sanierte Umkleidehaus kommen deshalb zielgerichtet dem Personenkreis zugute, den die Stiftung als Zielgruppe hat.
Der djk Langwasser e. V. hat für seine neue Geschäftsstelle eine PC-Ausstattung im Wert von 3 000 EUR erhalten. Auch hier wurden die Leistungen des djk in seiner Gesamtheit bewertet und der Antrag positiv entschieden.
Stellt sich doch aus der angestoßenen Diskussion die Frage, wie wir das Ehrenamt in unserer Gesellschaft einschätzen. Die ehrenamtliche Tätigkeit findet nahezu ausnahmslos in Vereinen statt. Soll denn nun ein Verein bestraft werden, nur weil ein Vorstand oder auch ein normales Mitglied im Rat der Stadt Nürnberg sitzt oder eine andere herausragende Funktion in unserer Gesellschaft hat?
In vielen Fällen wäre eine Zuwendung nicht möglich, würde man diesen Maßstab ansetzen. Es stellt sich dann nur die Frage, wer den Vereinen und Organisationen helfen soll, wenn sie Gelder brauchen, die von der Stadt Nürnberg nicht bereitgestellt werden können.
Die Organe der wbg 2000 Stiftung versichern, dass bei der Zusage aller Gelder eine gründliche und sorgfältige Prüfung, die Erfüllung des Satzungszweckes und ein Nachweis über die ordentliche Verwendung der Gelder den Ausschlag für eine Bewilligung geben. Die Mitwirkung oder Mitgliedschaft in Parteien oder Gremien spielt dabei keine Rolle. Im Übrigen hat sich Stadtrat Herbert Dötschel an der Abstimmung über die Zuwendung an den VfL nicht beteiligt.
<link file:497 _blank download herunterladen der datei>Übersicht aller bisher bewilligten Zuwendungen der wbg 2000 Stiftung