Nach längerer Planungs- und Vorbereitungszeit beginnt die wbg-Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Nürnberg mbH am 03. September 2001 mit der Modernisierung von 1 005 Wohneinheiten in bewohntem Zustand. Der Teilauftrag für den 1. Bauabschnitt in Höhe von rund 5,1 Mio. DM (Gesamtvolumen der Maßnahme ca. 70 Mio. DM) wurde an die Bietergemeinschaft WAYSS & FREYTAG / HOCHTIEF als Generalunternehmer vergeben. Diese wird ihrerseits wieder Subunternehmer aus dem Handwerk beteiligen. Die Maßnahme ist auf fünf Jahre angelegt. "Diese Entscheidung wirkt sich auf viele Firmen in Zeiten fehlender Neubauaufträge existenzerhaltend aus", freut sich Nürnbergs Wirtschaftsreferent Dr. Roland Fleck.
Damit realisiert die wbg ein weiteres großes Vorhaben zur Erhaltung des Bestandes, erstmals in bewohntem Zustand. Der Großteil der Wohnungen in St. Johannis wurde zwischen 1926 und 1932 errichtet. Alter und Zustand der Wohnungen machen die Modernisierung erforderlich. Begonnen wird mit den Anwesen Helenenstraße 3-9, Wehefritzstraße 3-11 und Christoph-Weiß-Straße 4-6.
"Wir wollen", so wbg-Geschäftsführer Peter H. Richter beim Pressegespräch vor Ort, "dass sich die Menschen auch weiterhin wohl fühlen in diesem schönen Stadtteil, dass St. Johannis weiterhin attraktiv bleibt und die Wohnungen nachhaltig vermietet werden können". Dr. Fleck erwartet, dass damit auch ein Beitrag gegen die Abwanderung junger Familien ins Umland geleistet wird.
Die wbg wird mit hohem sozialen und finanziellen Aufwand die betroffenen Mieterinnen und Mieter während der Modernisierungsphase betreuen. Von den Möglichkeiten zur Umlegung des Modernisierungsanteiles nach dem Mietrecht macht sie eingeschränkt Gebrauch und verzichtet auf erhebliche Mietanpassungsmöglichkeiten zu Gunsten der vorhandenen Mieter. "Durch diese Maßnahme sollen Verdrängungsprozesse verhindert werden", erläutert Richter. "Deshalb arbeiten wir auch eng mit den zuständigen Dienststellen der Stadt Nürnberg zusammen".
Die Gesamtkosten für den 1. von 5 Bauabschnitten betragen rund 5,1 Mio. DM, davon können rechtlich rund 2 Mio. DM als Modernisierungsanteil weitergegeben werden. Diesen umlagefähigen Betrag kürzt die wbg aus sozialen Gründen um 26,6 % zu Gunsten der Mieterinnen und Mieter.
Für Dr. Fleck ist von besonderer Bedeutung, dass in Zeiten knapper öffentlicher Mittelansätze für diese Maßnahme keine Fördermittel von Stadt und Land eingesetzt werden.